Erdbestattung

erdbestattungBei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg. In diesem Fall spricht man auch von einer Beerdigung.
In Deutschland besteht generell die Sargpflicht.
Sie wird in den Bestattungsgesetzen der Länder, hier Baden-Württemberg, geregelt (Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz – BestattG) Vom 21. Juli 1970).
Bei den Gräbern unterscheidet man grundsätzlich zwischen Reihengräber und Wahlgräber.
Bei Reihengräber können im allgemeinen nur jeweils eine Person beigesetzt werden. Eine Verlängerung dieser Grabstelle ist in der Regel nicht möglich.
Bei einem Wahlgrab kann in der Regel die Nutzungszeit verlängert werden. Unter Umständen können hier zusätzlich Urnen beigesetzt werden.
Die genauen Regelungen und Gebühren kann man beim jeweiligen zuständigen Friedhofsträger erfragen.