Feuerbestattung
Die Feuerbestattung wird auch Einäscherung oder Kremation genannt.
Eine Feuerbestattung kann von den Angehörigen abgelehnt werden (Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen(Bestattungsgesetz – BestattG)Vom 21. Juli 1970).
Vor der Einäscherung erfolgt eine zweite Leichenschau. Zusätzlich muss jede Einäscherung von der zuständigen Behörde genemigt werden.
Der Verstorbene wird mitsamt dem Sarg verbrannt.
Die eindeutige Zuordnung der nach der Verbrennung verbleibenden Asche, wird durch einen Schamottstein, der mit einer Nummer versehen ist und auf oder in den Sarg gelegt wird, gewährleistet.
Nach der erfolgten Einäscherung kann die Urne auf einem Friedhof beigesetzt, oder einer alternativen Bestattungsart zugeführt werden.
Bei der Feuerbestattung kann die Trauerfeier mit dem Sarg, oder mit der Urne und anschließender Urnenbeisetzung stattfinden.