Was tun?
Was tun wenn ein Mensch verstorben ist?
Tritt der Tod zu Hause ein, ist zunächst der Hausarzt oder der Notarzt zu verständigen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim wird dies meistens vom Pflegepersonal oder der Verwaltung übernommen.
Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, sollten Sie einen Bestatter benachrichtigen.
Oft wird gesagt der Verstorbene muss so schnell wie möglich aus der Wohnung geholt werden. Dies ist so nicht richtig.
Laut Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (§ 27, Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen) muss ein Verstorbener innerhalb 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden.
Dies ermöglicht Ihnen, sich in aller Ruhe vom Verstorbenen in der häuslichen Umgebung zu verabschieden.
Die Wahl des Bestatters sollte mit Bedacht getroffen werden, denn er wird sie in dieser Zeit des Abschieds begleiten. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Alle für die Bestattung notwendigen Einzelheiten können in einem persönlichen Gespräch mit dem Bestatter ausführlich besprochen werden.